Antragstellung
Sehr gerne nehmen wir Ihren Antrag zur Förderung eines Projekts entgegen. Es können nur Anträge bearbeitet werden, die online über unsere Homepage eingereicht werden.
Sie können sich auf dieser Website einen Überblick über die geförderten Themenfelder machen oder sich bei weiteren Fragen zur nächsten Online-Sprechstunde anmelden.
Hinweise zur Beantragung
Anträge zu den Förderbereichen können von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern an die Heidehof Stiftung gerichtet werden.
Nicht gefördert werden Grundlagenforschung ohne Anwendungsbezug und Projekte, die ausschließlich in den Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand fallen.
Zuwendungen an Einzelpersonen sowie Stipendien werden nicht vergeben.
Sofern Projekte im Bildungsbereich die Zusammenarbeit von Schulen mit außerschulischen Partnern zum Inhalt haben, ist der Antrag gemeinschaftlich einzureichen, wobei die Federführung und Verantwortlichkeit bei einem der beiden Partner liegt. Dies gilt insbesondere auch für Anträge aus dem Bereich Umweltbildung. Hierfür stellen wir ein passendes Formblatt zur Verfügung, das Sie mit dem Antrag einreichen können.
Die Beantragung erfolgt ausschließlich über unser Online-Antragsformular. Sie erhalten von uns nach Prüfung des Antrags eine Bestätigung sowie eine Referenznummer, die dem Projekt zugeordnet wurde. Sollten Sie zusätzliche Unterlagen zum Projekt oder zum Antragsteller (Broschüren, Videos etc.) einsenden wollen, können Sie dies gerne per Post tun, oder auf unsere E-Mail antworten. Bitte reichen Sie Ihren Antrag mindestens zwei Monate vor Projektbeginn bei uns ein.
Bitte lesen Sie vor der Beantragung unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Bewilligungsbedingungen sorgfältig durch.
Ist die den Antrag stellende Institution nicht öffentlich sondern gemeinnützig, benötigen wir – im Falle einer Bewilligung – noch eine Kopie des Freistellungsbescheides Ihres Finanzamtes. Diese können Sie später nachreichen.